Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Explicatis GmbH für die Software Maskora
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung der Software Maskora der Explicatis GmbH, Max-Planck-Str. 6–8, 50858 Köln (nachfolgend „Explicatis") sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen, insbesondere Support, Pflege und Einführungsunterstützung.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
(3) Maskora ist eine Software zur Anonymisierung von Datenbankinhalten. Sie wird beim Kunden betrieben; Explicatis erhält dabei keinen Zugriff auf die Datenbanken des Kunden.
(4) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Explicatis ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis von ihnen leistet. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: Einzelvertrag, diese AGB, Dokumentation.
(5) Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet:
- Software – Maskora in der jeweils überlassenen Programmversion samt Konfigurationsmöglichkeiten und mitgelieferten Konvertern.
- Dokumentation – die zur jeweiligen Version gehörende Benutzer- und Betriebsdokumentation in ihrer aktuellen Fassung.
- Einzelvertrag – das von Explicatis abgegebene und vom Kunden angenommene Lizenzangebot einschließlich seiner Anlagen.
- Kundenportal – der von Explicatis betriebene Webdienst zur Verwaltung von Lizenzen, Aktivierungen und Datenbankschemata.
- Lauf – ein Anonymisierungsvorgang, den der Kunde mit einer Konfiguration gegen eine Datenbank oder einen Dump ausführt.
(1) Die Darstellung der Software auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Nicht-kommerzielle Nutzung (Free): Der Vertrag kommt mit dem Bezug der Software und der Aktivierung der kostenfreien Lizenz zustande. Ein Anspruch auf Erteilung oder Aufrechterhaltung einer kostenfreien Lizenz besteht nicht.
(3) Kommerzielle Nutzung: Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot von Explicatis und dessen Annahme durch den Kunden zustande. Umfang, Laufzeit und Preis der Lizenz ergeben sich aus diesem Angebot. Angebote von Explicatis sind 30 Tage ab Absendung bindend, soweit im Angebot keine andere Frist genannt ist.
(4) Die Annahme und alle Änderungen des Einzelvertrages bedürfen der Textform; E-Mail genügt. Der Kunde stellt sicher, dass die für ihn handelnde Person zum Vertragsschluss befugt ist.
(5) Die Lizenz wird als signierter Lizenzschlüssel erteilt und im Kundenportal verwaltet. Sie berechtigt zur Nutzung in dem im Lizenzschlüssel hinterlegten Umfang. Der Lizenzschlüssel wird lokal geprüft; für die laufende Nutzung ist keine Verbindung zu Explicatis erforderlich.
Nicht-kommerzielle Nutzung
(1) Explicatis räumt dem Kunden für nicht-kommerzielle Zwecke ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, Maskora unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt zu nutzen. Die kostenfreie Nutzung umfasst unbegrenzt viele Datenbanken und Datensätze sowie sämtliche mitgelieferten Konverter.
(2) Nicht-kommerziell sind insbesondere private Projekte, Lehre, Studium und Forschung sowie die Evaluierung der Software.
Kommerzielle Nutzung
(3) Jede über Absatz 2 hinausgehende Nutzung ist kommerziell und setzt eine kostenpflichtige Lizenz voraus. Kommerziell ist insbesondere jede Nutzung, die unmittelbar oder mittelbar einem Erwerbszweck dient – auch die rein interne Nutzung innerhalb eines gewinnorientierten Unternehmens, in einem Konzern, in der öffentlichen Verwaltung oder im Rahmen einer Dienstleistung für Dritte.
(4) Die kommerzielle Lizenz wird für den im Angebot bezeichneten Umfang erteilt, insbesondere für die dort genannte Anzahl gleichzeitiger Installationen, die Anzahl der Datenbanken und die Bindung an bestimmte Systeme.
(5) Die Lizenz gilt für den Kunden als Vertragspartner. Verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind nur einbezogen, soweit der Einzelvertrag sie ausdrücklich benennt.
(6) Dienstleister des Kunden dürfen die Software für den Kunden und in dessen Umgebung betreiben, wenn sie zur Einhaltung dieser Bedingungen verpflichtet werden. Die Verantwortung gegenüber Explicatis bleibt beim Kunden.
Für beide Nutzungsarten
(7) Der Kunde darf die zum vertragsgemäßen Gebrauch notwendigen Vervielfältigungen vornehmen, einschließlich Installation, Laden in den Arbeitsspeicher und Anlegen von Sicherungskopien. Nicht-produktive Instanzen für Test, Integration und Schulung sind vom vereinbarten Nutzungsumfang gedeckt, soweit mit ihnen keine produktiven Datenbestände anonymisiert werden.
(8) Nicht gestattet sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung: die Weitergabe, Vermietung, Verleihung oder Unterlizenzierung der Software an Dritte, das Anbieten der Software als eigene Dienstleistung gegenüber Dritten, das Entfernen oder Verändern von Lizenz-, Urheberrechts- und Herkunftshinweisen sowie jede Umgehung oder Manipulation der Lizenzprüfung.
(9) Die gesetzlichen Befugnisse nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt. Eine Dekompilierung zur Herstellung von Interoperabilität ist Explicatis vorher anzuzeigen, damit die benötigten Informationen gegebenenfalls unmittelbar bereitgestellt werden können.
(1) Die Software übermittelt Explicatis keine Nutzungsdaten und liest den Datenbestand des Kunden nicht aus. Was Explicatis über eine Installation weiß, entsteht ausschließlich bei der Aktivierung und im Kundenportal.
(2) Explicatis kann den Kunden bei begründetem Anlass, höchstens einmal je Kalenderjahr und mit einer Frist von 20 Werktagen, um eine schriftliche Selbstauskunft über Art und Umfang der Nutzung bitten. Eine Prüfung in den Räumen oder Systemen des Kunden findet nicht statt.
(3) Ergibt sich eine Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus, ist diese für den betroffenen Zeitraum zu den jeweils gültigen Bedingungen nachzulizenzieren. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
(1) Maskora wird in maschinenlesbarer Form zum Download bereitgestellt, wahlweise als ausführbares Archiv oder als Container-Image, zusammen mit der Dokumentation. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht; Zugang zum Quellcode wird nur gewährt, soweit dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Die Software wird ausschließlich beim Kunden betrieben (on-premise). Für die Betriebsumgebung – Hardware, Betriebssystem, Datenbankzugänge, die vorausgesetzten externen Datenbankwerkzeuge und deren Aktualität – ist der Kunde verantwortlich. Die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Dokumentation.
(3) Der Kunde wirkt im erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch Bereitstellung einer Testumgebung, der Datenbankzugänge und der für eine Fehleranalyse notwendigen Protokolle. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, verlängern sich Fristen von Explicatis entsprechend.
(4) Die Aktivierung einer Lizenz ist an einen Hardware-Fingerabdruck des Systems gebunden, auf dem die Software betrieben wird. Sie ist online oder – über einen einmaligen Aktivierungslink – ohne dauerhafte Netzverbindung möglich. Ohne gültige Lizenz arbeitet die Software nur in einem begrenzten Umfang.
(5) Ein Wechsel des Systems ist über die Deaktivierung im Kundenportal möglich. Ist ein System ausgefallen oder nicht mehr erreichbar, gibt Explicatis den belegten Platz auf Anfrage frei; ein Missbrauch dieses Verfahrens zur Mehrfachnutzung ist unzulässig.
(6) Der Kunde erhält Zugang zum Kundenportal. Er benennt die berechtigten Personen, entzieht Zugänge unverzüglich, wenn sie nicht mehr benötigt werden, und ist für die Handlungen seiner Nutzerkonten verantwortlich.
(1) Die nicht-kommerzielle Nutzung ist unentgeltlich.
(2) Die Preise für kommerzielle Lizenzen werden individuell vereinbart und auf Anfrage mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(4) Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann Explicatis die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende einer Laufzeitperiode anpassen. Übersteigt die Anpassung 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(6) Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen einer kommerziellen Lizenz ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann Explicatis die Lizenz nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich aussetzen.
(1) Der Kunde bleibt für die von ihm verarbeiteten Daten datenschutzrechtlich verantwortlich. Er entscheidet, welche Tabellen und Spalten personenbezogene Daten enthalten und mit welchem Konverter sie behandelt werden. Explicatis schuldet insoweit keine rechtliche Bewertung.
(2) Maskora ersetzt keine Datenschutz-Folgenabschätzung und keine rechtliche Prüfung, ob ein Ergebnis im Sinne der DSGVO anonym oder lediglich pseudonymisiert ist. Ob eine Restidentifizierbarkeit besteht, hängt vom Datenbestand und von der gewählten Konfiguration ab und ist vom Kunden zu beurteilen.
(3) Der Kunde hat das Ergebnis eines Laufs zu prüfen, bevor er es weitergibt, in eine andere Umgebung überführt oder Dritten zugänglich macht. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf Freitext-, Kommentar- und Protokollspalten sowie auf Felder, die personenbezogene Daten in strukturierter Form mitführen.
(4) Ändert sich das Schema der Quelldatenbank, ist die Konfiguration erneut zu prüfen. Eine neue Spalte wird ohne Regel unverändert übernommen; eine Konfiguration, die einmal vollständig war, bleibt es nach einer Schemaänderung nicht.
(5) Der Kunde hat vor jedem Lauf eine Sicherung der betroffenen Daten anzulegen. Das gilt insbesondere für die Ausführung direkt auf der Quelldatenbank (DIRECT_SOURCE_DB): In dieser Betriebsart überschreibt die Software die Originaldaten unwiederbringlich. Die Betriebsart ist deshalb gesondert freizuschalten und zu bestätigen.
(6) Der Kunde richtet die von der Software genutzten Datenbankzugänge mit den geringsten erforderlichen Rechten ein und trennt die Zielumgebung von der Produktionsumgebung. Die Protokolle eines Laufs bewahrt er so lange auf, wie er den Vorgang nachweisen muss.
(7) Der Kunde hält Lizenzschlüssel und Zugangsdaten zum Kundenportal geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er zeigt einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich an.
(1) Maßgeblich für die Beschaffenheit der Software ist die zum Zeitpunkt der Überlassung gültige Dokumentation. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Angaben in Werbematerialien sind keine Beschaffenheitsvereinbarung.
(2) Explicatis übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software jede personenbezogene Spalte eines beliebigen Schemas selbsttätig erkennt. Vorschläge der Konfigurationsassistenten – auch der KI-gestützten – sind Vorschläge und vom Kunden zu prüfen.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an und beschreibt dabei, wie sich der Mangel reproduzieren lässt. Explicatis beseitigt Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; die Bereitstellung eines neuen Programmstandes, der den Mangel behebt, gilt als Nachbesserung.
(4) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Mängeln, die auf einer Veränderung der Software durch den Kunden, auf einem Betrieb außerhalb der dokumentierten Systemvoraussetzungen oder auf einer vom Kunden zu verantwortenden Konfiguration beruhen.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Überlassung. Das gilt nicht in den Fällen des § 10 Absatz 1 und nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(6) Für die unentgeltliche nicht-kommerzielle Nutzung gilt die gesetzliche Haftung bei Schenkung und Leihe (§§ 521, 524, 599, 600 BGB); Mängelansprüche bestehen insoweit nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(1) Explicatis steht dafür ein, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung frei von Rechten Dritter ist, die ihrer Verwendung entgegenstehen.
(2) Macht ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche wegen der Verletzung eines Schutzrechts durch die vertragsgemäße Nutzung der Software geltend, zeigt der Kunde dies Explicatis unverzüglich an, überlässt ihr die Rechtsverteidigung und gibt keine Anerkenntnisse ab. Explicatis stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen frei.
(3) Explicatis kann nach ihrer Wahl die Software so ändern oder ersetzen, dass die Verletzung entfällt, oder ein Nutzungsrecht beschaffen. Ist beides nur mit unangemessenem Aufwand möglich, kann jede Partei den Vertrag kündigen; Explicatis erstattet in diesem Fall bereits gezahlte Vergütungen zeitanteilig.
(4) Absatz 2 gilt nicht, soweit die Verletzung darauf beruht, dass der Kunde die Software verändert oder außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs eingesetzt hat.
(1) Explicatis haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Explicatis nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde entgegen § 7 keine Sicherung angelegt, das Ergebnis eines Laufs vor der Weitergabe nicht geprüft oder die Konfiguration nach einer Schemaänderung nicht überprüft hat.
(4) Für Datenverlust haftet Explicatis nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Für die unentgeltliche nicht-kommerzielle Nutzung haftet Explicatis nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des Absatzes 1.
(6) Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Explicatis und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ein Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren zwölf Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Frist. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(1) Für die nicht-kommerzielle Nutzung besteht kein Anspruch auf Support. Hilfestellung erfolgt, soweit vorhanden, über die öffentlichen Kanäle und ohne Reaktionszusage.
(2) Umfang, Kanäle und Reaktionszeiten eines Priority-Supports sowie etwaige Service-Level werden im Einzelvertrag vereinbart. Ohne abweichende Vereinbarung erfolgt Support in Textform zu den üblichen Geschäftszeiten an Werktagen am Sitz von Explicatis.
(3) Der Support setzt eine Version voraus, die nicht mehr als eine Hauptversion hinter der jeweils aktuellen liegt. Das Ende der Unterstützung einer Version kündigt Explicatis mindestens sechs Monate vorher an.
(4) Ein Anspruch auf die Lieferung neuer Programmstände besteht nur, soweit dies vereinbart ist. Explicatis ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und dabei Funktionen zu ändern, solange der vertraglich geschuldete Funktionsumfang erhalten bleibt.
(5) Wartungsarbeiten am Kundenportal kündigt Explicatis nach Möglichkeit vorher an und legt sie in verkehrsschwache Zeiten. Die Nutzung der Software beim Kunden ist von einer Nichtverfügbarkeit des Portals nicht betroffen.
(1) Maskora enthält Komponenten Dritter, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen, überwiegend denen von Open-Source-Lizenzen. Diese Bedingungen gehen den vorliegenden AGB für die jeweilige Komponente vor. Eine Übersicht der eingesetzten Komponenten und ihrer Lizenzen sowie eine Stückliste der Softwarebestandteile werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
(2) Die von der Software vorausgesetzten externen Datenbankwerkzeuge – etwa mysqldump, mysql, pg_dump oder psql – sind nicht Vertragsgegenstand. Ihre Bereitstellung und Lizenzierung obliegt dem Kunden.
(3) Nutzt der Kunde die KI-gestützte Konfigurationserstellung, bestimmt er den KI-Anbieter selbst. Das Nutzungsverhältnis zu diesem Anbieter besteht zwischen dem Kunden und dem Anbieter; Explicatis ist daran nicht beteiligt. Übermittelt wird dabei ausschließlich das Datenbankschema, also Tabellen- und Spaltennamen, keine Inhaltsdaten.
(1) Für die Anonymisierung selbst verarbeitet Explicatis keine Daten des Kunden: die Software läuft in dessen Umgebung, und die Datenbankinhalte verlassen sein Netzwerk nicht.
(2) Soweit Explicatis im Rahmen des Kundenportals personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Näheres unter Auftragsverarbeitung.
(3) Welche Daten Explicatis zu welchem Zweck verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
(1) Die Vertragsparteien behandeln alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrages. Vertraulich sind insbesondere Datenbankschemata, Konfigurationsdateien, Preise und Lizenzschlüssel.
(2) Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Vertrauliche Unterlagen werden nach Vertragsende auf Verlangen zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind; im letzteren Fall wird die andere Partei vorab informiert, soweit dies zulässig ist.
(4) Der Zugang zu vertraulichen Informationen wird auf Personen beschränkt, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen und entsprechend verpflichtet sind.
(5) Explicatis darf den Kunden nur nach dessen vorheriger Zustimmung als Referenz benennen.
(1) Wird eine Partei durch ein Ereignis außerhalb ihres Einflussbereichs an der Erfüllung gehindert – etwa Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen oder den großflächigen Ausfall von Telekommunikationsnetzen –, ruhen ihre betroffenen Pflichten für die Dauer der Behinderung. Sie informiert die andere Partei unverzüglich.
(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen. Ansprüche auf Schadensersatz entstehen daraus nicht.
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund für Explicatis liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Software über den lizenzierten Umfang hinaus nutzt, die Lizenzprüfung umgeht oder gegen § 3 Absatz 8 verstößt und den Verstoß nach Aufforderung nicht unverzüglich abstellt.
(2) Mit Beendigung des Vertrages endet das Nutzungsrecht. Der Kunde stellt die Nutzung ein, entfernt die Software von seinen Systemen und bestätigt dies auf Verlangen. Bereits erzeugte anonymisierte Datenbestände darf er weiter verwenden.
(3) Explicatis hält die im Kundenportal gespeicherten Daten des Kunden für 30 Tage nach Vertragsende zum Export bereit und löscht sie danach, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Die Kündigung einer kostenfreien Lizenz ist Explicatis mit einer Frist von 30 Tagen möglich.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Explicatis ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.
(4) Explicatis kann diese Bedingungen für laufende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern, soweit die Änderung erforderlich ist und den Kunden nicht benachteiligt. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist, gelten die bisherigen Bedingungen fort; Explicatis kann den Vertrag in diesem Fall zum Ende der laufenden Laufzeitperiode kündigen.
(5) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Explicatis übertragen. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(7) Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und, soweit einschlägig, die Regelungen zur Auftragsverarbeitung.
Max-Planck-Str. 6–8, 50858 Köln
E-Mail: info@explicatis.com
Vollständige Angaben im Impressum.
Fassung 1.1 (Entwurf) – Stand: August 2026